Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark
organizacija, društvo, Organisation, VereinDer Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark wurde 1988 von engagierten Personen aus der Region dies und jenseits der Mur gegründet, die sich zum Ziel gesetzt haben auf die im Artikel VII des Staatsvertrages verankerten Rechte der slowenische Volksgruppe in der Steiermark aufmerksam zu machen, sich für die Rechte der slowenischsprachigen Bevölkerung in der Steiermark einzusetzen, den Slowenischunterricht zu fördern und grenzüberschreitend im kulturellen und wissenschaftlichen Bereich aktiv zu sein. Er ist die Vertretungsorganisation der im Bundesland Steiermark beheimateten Volksgruppe der steirischen Slowen*innen. Nach jahrzehntelanger politischer Arbeit sind diese seit 2003 im Beirat der slowenischen Volksgruppe im Bundeskanzleramte vertreten.
Benannt wurde der Verein nach dem Artikel VII des Staatsvertrages aus dem Jahr 1955, der den Vertreter*innen autochthoner Volksgruppen in Österreich ein Recht auf muttersprachlichen Schulunterricht, Bildung von Organisationen, mediale Versorgung in der Muttersprache, das Recht auf muttersprachliche Rechtsvertretung und Behördenwege sowie zweisprachige Ortstafeln zugesteht.
1995 konnte der Verein unter dem damaligen Obmann Branko Lenart mit der anfänglichen Hilfe der benachbarten Familie Gombocz ein altes Bauernhaus aus dem Jahr 1837 in Laafeld bei Bad Radkersburg erwerben, das mit finanzieller Unterstützung aus Österreich und Slowenien in den folgenden Jahren renoviert und 1998 offiziell als Pavelhaus – Pavlova hiša eröffnet wurde.